AGB
Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen aboleseservice.at (Swiss Point Sales AG) und dem Kunden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Die AGB sind auf www.aboleseservice.at einsehbar.
1.4 Kündigung eines Mini-Abonnements
Das Mini-Abo kann innerhalb der ersten 6 Wochen nach Abschluss per E-Mail oder schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch gemäß den angegebenen Konditionen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von aboleseservice.at zustande. Abonnements können grundsätzlich nicht vor Ablauf gekündigt werden.
2.2 aboleseservice.at kann den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3. Lieferung und Leistung
3.1 3.1 Die Lieferung erfolgt abhängig vom Verlag und der Erscheinungsweise der Zeitschrift oder Zeitung in der Regel innerhalb von ca. 4–8 Wochen nach Auftragserteilung, da das Abonnement zunächst beim Verlag bestellt wird.
Die Zustellung erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz und Österreich.
3.2 Bei Lieferstörungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse entfällt die Liefer und Zahlungsverpflichtung.
4. Zahlung
4.1 Abonnementsgebühren sind im Voraus zu zahlen. Preisänderungen durch den Verlag müssen berücksichtigt werden, berechtigen jedoch nicht zur Kündigung.
4.2 Bei verspäteter Zahlung kann aboleseservice.at Mahngebühren erheben.
5. Daten
5.1 Der Kunde muss alle Angaben wahrheitsgemäß machen und Änderungen der Daten unverzüglich mitteilen.
5.2 Die Zustimmung zur Zusendung weiterer Angebote ist freiwillig und beeinflusst den Vertrag nicht.
5.3 Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den Datenschutzgesetzen zur Abonnementsverwaltung.
6. Kündigung und Vertragsverlängerung
6.1 Kündigungen sind schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen.
6.2 Jahresabonnements verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens 8 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt Schweizer Recht. Zug ist ausschließlicher Gerichtsstand.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzliche Regelung ersetzt.